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Auswandern nach Bulgarien

Immer mehr Deutsche wandern aus. Waren es 2008 etwa 740.000 Deutsche die ausgewandert sind, so waren es 2018 bereits 1,2 Millionen Deutsche die der Bundesrepublik Deutschland den Rücken gekehrt haben. Auf Bulgarien fällt dabei ein schwindend geringer Teil: 2018 emigrierten offiziell gerade mal 532 Deutsche in die Republik Bulgarien aus. Von 2008 bis 2018 wanderten insgesamt offiziell 3.332 Deutsche nach Bulgarien aus. Im folgenden findest Du alle relevanten Informationen die für einen potenziell interessierten Auswanderer von Relevanz sind:

1. Welche Dokumente benötige ich?

Ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist für EU Bürger ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich. Die Einreise erfolgt mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei längerem Aufenthalt ist bei der örtlichen, zuständigen Polizeidienststelle die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erhältst Du eine Identifikationskarte, die dir einen Aufenthalt von 5 Jahren ermöglicht, vorausgesetzt, dein Reisepass ist ebenso lange gültig. Nach Ablauf der 5 Jahre, kann die Genehmigung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dieser Prozess ist beliebig oft wiederholbar. Weitere Informationen stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung. 

 

Neben einem gültigen Reisepass ist es ratsam für etwaige Behördengänge weitere Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunde, Arbeits- bzw. Schulzeugnisse parat zu haben. Ebenfalls wichtig: Impfausweis sowie Dokumente und Bescheinigungen, die über etwaige gesundheitliche Einschränkungen informieren und diese attestieren. Alle deine amtlichen Dokumente sollten notariell beglaubigt übersetzt sein.

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Bulgarien

Fläche: 110.994 km²
Einwohner: 7.05 Mio. (2018)
Bevölkerungsdichte: 64 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
NachbarländerTürkeiGriechenland, Mazedonien, Serbien, Rumänien
Landeshauptstadt: Sofia
LandesspracheBulgarisch

Religionen:
82,8 % bulgarisch-orthodox,
12,2 % Muslime,
0,02 % Zeugen Jehovas
Währung: Lew (BGN)
1 Lew (BGN) = 100 Stotinki
Wechselkurse:
1 EUR = 1,956 BGN (fix)
1 EUR = 1,956 BGN
1 BGN = 0,511 EUR
1 CHF = 1,80 BGN
1 BGN = 0,555 CHF
(Kurs vom 07.01.2020)
Telefon Vorwahl: +359
Zeitzone: UTC+2 OEZ
UTC+3 OESZ (März bis Okt)

2. Wieviel Geld benötige ich?

Das hängt davon ab, ob Du als Expatriate (Fach- oder Führungskraft, die  vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle gesandt wird) oder privat auf eigene Faust  (bspw. als Rentner) emigrierst. Letztere sollten sich einen soliden Finanzplan erstellen, der neben dem Umzug auch eine turbulente Anfangszeit mit einkalkuliert. Gerade zu Beginn ist mit erhöhten Einmalkosten zu rechnen (bspw. Autokauf oder Internet & Telefonie). 

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3. Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Die deutsche Krankenversicherung endet automatisch, sobald man offiziell auswandert. Für die Übergangszeit ist eine Auslandskrankenversicherung nützlich. Hier kannst Du ganz einfach die für dich passende und günstige Auslandskrankenversicherung finden.

 

Wichtig ist, dass die Versicherung vor der Ausreise abgeschlossen wird, da eine deutsche Adresse oder ein deutscher Wohnsitz nötig ist. Hast Du vor, nur für eine begrenzte Zeit ins Ausland zu gehen, kannst Du unter Umständen deine deutsche Krankenversicherung behalten. Hier solltest Du dich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

Bei längeren Auslandsaufenthalten gilt natürlich, dass Du dir vor Ort eine Versicherung suchen musst. In Bulgarien solltest Du definitiv eine private Versicherung anlegen, denn die gesetzliche Medizinversorgung liegt leider weit unter dem deutschen Niveau.

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Flagge und Wappen von Bulgarien

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Nationalhymne von Bulgarien

4. Was sollte ich an – oder abmelden?

Weniger wichtig wie die Klärung über deinen Versicherungsstatus, aber auch relevant ist die rechtzeitige Kündigung von etwaigen Mitgliedschaften, Verträgen und Daueraufträgen wie Telefon, Internet, Handyvertrag, Versorgungsunternehmen (Gas und Strom), Sportvereinen, Versicherungen, GEZ, Abonnements, etc. Beachte, dass Du bei einem Umzug ins Ausland häufig besondere Fristenregelungen geltend machen kannst.

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Langenscheidt_Universal-Wörterbuch_Bulg
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5. Kontakte / Adressen von Behörden

 

Die Standorte einschl. der Postanschrift und Telefonnummern der bulgarischen bzw. deutschen Fremdenverkehrsämter, Botschaften, Konsulate und weiteren Informationsstellen findest Du hier.

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6. Infrastruktur / Verkehr in Bulgarien

Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

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Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen – Führerscheinentzug, ggf. auch des Halters, zu rechnen.

Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die seit Anfang Januar 2019 nur noch digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist. Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren. Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/ bestimmt. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300,00 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70,00 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.

7. Einfuhrbestimmungen nacH bulgarien

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Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch Wertpapiere gemeint.

Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:

 

- bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),

- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck

- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)

Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.

8. Lebenshaltungskosten in Bulgarien

Die Lebenshaltungskosten sind in Bulgarien im Durchschnitt 44% günstiger als in Deutschland. Die Mietkosten sind in Bulgarien im Durchschnitt 66% günstiger als in Deutschland. Sofern man einheimische Konsumgüter kauft und nicht Importware aus dem Westen bezieht kann man mit etwa 400,- € pro Monat leben. Benzin kostet ca. halb so viel wie in Deutschland, Strom ebenfalls. 

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Durchschnittliche Lebenshaltungskosten von Sofia (2019)

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Durchschnittliche Kosten für Nahverkehr, Nebenkosten, Kleidung, Freizeit, Bildung von Sofia (2019)

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9. Umzug nach Bulgarien

Wie immer gilt: Rechtzeitig planen und Kosten vergleichen. Bei Umzug123 kannst Du Umzugsunternehmen aus deiner Umgebung kostenlos, unverbindlich und schnell vergleichen. So lassen sich bis zu 50% sparen:

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10. leben und arbeiten in Bulgarien

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Einige internationale Unternehmen haben in den letzten Jahren Standorte in Bulgarien aufgebaut, beispielsweise Hewlett-Packard in Sofia und der chinesische Automobilhersteller Great Wall nahe Lowetsch. In Stara Sagora baut der britische Investmentfonds Quorus Ventures ein Werk für Elektroautos. Einige Deutsche Zulieferer der Automobilindustrie lassen hier Automobilteile produzieren. Deutsche Handelsketten wie METRO, Penny, LIDL, Kaufland und DM haben Filialen aufgebaut.

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Steuern und sozialabgaben in bulgarien

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Für Angestellte und Arbeitnehmer gilt, dass die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber oder Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und über das Finanzamt an den Staat überwiesen werden. Die Lohnsteuer ist eine Pauschalsteuer (oder “Flat-Tax”) von 10%. Alle Arbeitnehmer sind in der Regel automatisch pflichtversichert, also ähnlich wie in Deutschland. Die Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich wie folgt: Grund-Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung etc.) – 17,3% des Brutto-Gehaltes; Rentenversicherung – 5% des Brutto-Gehaltes; Krankenversicherung – 8% des Brutto-Gehaltes. Von den Versicherungsbeiträgen hat der Arbeitgeber 60% und der Arbeitnehmer 40% zu entrichten.

Bitte beachtet neben dem generellen Haftungsausschluss: Alle hier gemachten Angaben sind zur Information gedacht und ersetzen nicht die Konsultation der jew. zuständigen Behörden bzw. eines Arztes. Für die gesetzmässige Einreise, Aufenthalt und eure Gesundheit bleibt ihr selbst verantwortlich.

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