Bulgarien, Griechenland und Serbien planen ab 1. Juni die Öffnung der gemeinsamen Grenzen für den Straßenverkehr. Damit ist der Transit durch Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Serbien, Rumänien nach Bulgarien für deutsche Staatsbürger und Personen mit einem festen Aufenthaltstitel für Deutschland möglich. Dabei müssen aber genaue Regeln beachtet werden, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Eine Garantie, dass man mit dem eigenen Fahrzeug durchkommt, gibt es aber nicht. Ob eine Weiterfahrt möglich ist, entscheiden im Einzelfall immer die Behörden vor Ort. An den Grenzen ist zudem mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Durchreise: Situation in den einzelnen Ländern
Noch bis vorerst 14. Juni gilt wegen des Coronavirus die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung für touristische Reisen. Im Einzelnen stellt sich die Situation in den Transitländern folgendermaßen dar (Stand: 26. Mai):
Österreich: Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise in das jeweilige Nachbarland sichergestellt ist.
Slowenien: Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige stets möglich, vorausgesetzt, sie erfolgt am selben Tag. Voraussetzung ist außerdem, dass dem Durchreisenden die Einreise in das Nachbarland erlaubt ist.
Kroatien: Transitreisende (EU- und EWR-Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige, die einen langfristigen Aufenthalt im EWR haben) können durch Kroatien fahren, um in ihren Heimat- bzw. Wohnsitzstaat zu gelangen.
Serbien: Seit dem 22. Mai 2020 ist eine Ein- und Durchreise nach und durch Serbien wieder ohne jede Einschränkung möglich. Reisende erhalten an der Grenze ein zweisprachiges Informationsblatt über die zu beachtenden Covid-19-Maßnahmen.
Nordmazedonien: Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Sämtliche Grenzübergänge sind für den Personenverkehr geschlossen.
Ungarn: Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind über die folgenden Grenzübergänge auf sogenannten humanitären Korridoren möglich:
- Rumänien: Grenzübergang Nagylak (von 6 bis 0 Uhr täglich geöffnet)
- Serbien: Grenzübergang Röszke (von 10 bis 22 Uhr täglich geöffnet)
Voraussetzung für den Transit ist, dass die Einreise in den Zielstaat und die Durchreise durch Transitstaaten möglich ist. Für Drittstaatsangehörige (Nicht-EWR-Bürger) ist neben dem gültigen Reisepass auch ein gültiger Aufenthaltstitel des Ziellandes vorzulegen. Bei der im Rahmen des Grenzübertritts obligatorischen Gesundheitsprüfung dürfen keine Verdachtssymptome auf eine Covid-19-Erkrankung festgestellt werden.
Rumänien: Die Einreise nach Rumänien unterliegt seit 22. März 2020 weitreichenden Beschränkungen. Ausländer im Transit dürfen einreisen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie im Zielland einreisen dürfen und Rumänien zügig passieren.
Bulgarien: Seit dem 22. Mai 2020 ist EU-Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien wieder gestattet. Bei Einreise sind u.a. Temperaturmessungen und 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Es gibt Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantänepflicht (z.B. für Transitreisende, Bus- und Lkw-Fahrer sowie bei Familienbesuchen zu bulgarischen Staatsangehörigen von nicht mehr als 7 Tagen). Eine entsprechende Erklärung ist bei Einreise auszufüllen.
Reisende sollten bedenken, dass sich die Situation jederzeit ändern kann.
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