Die Eurozone steht vor der Aufnahme ihres 20. und 21. Mitgliedes: Kroatien und Bulgarien haben eine wichtige Hürde zum Beitritt zur europäischen Gemeinschaftswährung genommen.
Aufnahme in den Wartesaal der Währungsunion
Bulgarien und Kroatien sind in eine Vorstufe zur Euro-Mitgliedschaft aufgenommen worden. Laut Mitteilung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 10. Juli 2020 sind beide Länder nun Teil des Wechselkursmechanismus WKM II.
Bulgarien hatte die Aufnahme in die Vorstufe im Juli 2018 beantragt. Die Teilnahme am WKM II ist Voraussetzung für eine spätere Mitgliedschaft im gemeinsamen Währungsraum. Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II müssen mindestens zwei Jahre Teil des Mechanismus sein, um weitere Vorbereitungen für den Euro-Beitritt zu starten. Da diese etwa ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen, dürfte frühestens 2023 mit den Beitritten zu rechnen sein. Als realistischer Termin für den Währungswechsel gilt daher der 1. Januar 2023.
Als Teil des ERM II dürfen Kroatien und Bulgarien unter anderem nicht von sich aus ihre Währung gegenüber dem Euro abwerten. Der Wechselkurs darf nur innerhalb bestimmter Grenzen schwanken. Zu den übrigen sogenannten Maastricht-Kriterien gehören ein stabiles Preisniveau, stabile langfristige Zinssätze sowie eine Obergrenzen für den öffentlichen Schuldenstand. So dürfen beispielsweise die Wechselkurse beider Länder nur in einer Bandbreite von 15 Prozent schwanken. Der Beitritt beider Länder wäre die erste Vergrößerung der Eurozone seit dem Jahr 2015, als Litauen als 19. Mitglied beigetreten war.
Zum 1. Oktober werden beide Länder laut EZB auch der europäischen Bankenunion beitreten, wodurch ihre größten Kreditinstitute unter die Aufsicht der Zentralbank fallen.
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen betonte, mit dem Beschluss würden die wichtigen Wirtschaftsreformen in Bulgarien und Kroatien anerkannt. Und er zeige, dass der Euro attraktiv bleibe. "Wir werden die beiden Länder auf der nächsten und abschließenden Etappe auf ihrem Weg zum Beitritt zum Euro-Währungsgebiet weiter unterstützen", erklärte von der Leyen.
Nach den EU-Verträgen sind alle Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark zum Beitritt zur Gemeinschaftswährung verpflichtet, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen. Mehrere Staaten verfolgen dies aber nicht mit Nachdruck. Derzeit bezahlt man in 19 der 27 EU-Staaten mit dem Euro, der seit 2002 Zahlungsmittel ist.
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