Ab dem 18. März ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien nur noch gestattet, wenn man einen Wohnsitz in Bulgarien nachweisen kann.
Bereits am 13.03.2020 hat Bulgarien den nationalen Notstand ausgerufen. Zusätzlich dazu ordnete Gesundheitsminister Kiril Ananiev nun an, dass ab 00:00 Uhr des 18.03.2020 bis 13.04.2020 (voerst) die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien für Bürger der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt wird.
Eine Ausnahme gilt für diejenigen Bürger, die einen ständigen, langfristigen oder fortgesetzten Aufenthalt in der Republik Bulgarien haben, sowie die Mitglieder ihrer Familien.
Bei Ankunft verpflichtend gelten ab sofort: Temperaturmessung, Ausfüllen eines Formulars mit persönlichen Daten, häusliche Quarantäne für 14 Tage.
Neben Bürgern aus Deutschland greift diese Anordnung ebenso auf Bürger der folgenden Länder zu: China, Iran, Bangladesch, Indien, Malediven, Nepal, Sri Lanka, Spanien, Italien, Südkorea, Frankreich, Niederlande, Schweiz, Großbritannien, und Nordirland.
In einem weiteren Erlass ordnete Kiril Ananiev die Öffnung vorübergehender Zweigstellen zur Gesundheitskontrolle an den Grenzübergangsstellen Gyushevo, Vidin,Vrashka chuka, Makaza-Nimfeya und Ilinden-Eksohi an.
Das bulgarische Außenministerium hat am 16.03.2020 das Risikolevel für Deutschland von 3 auf 4 erhöh und warnt Reisende wie folgt:
„Warnhinweis! Stellen Sie das Reisen im Land ein (außer bei dringender Notwendigkeit)“.
(Quelle, auf bulgarisch: https://www.mfa.bg/bg/embassyinfo/germany)
Weiterer Beitrag zu dem Thema hier: Das Coronavirus: Zwischen Hysterie und Panikmache
Comentários