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Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Aktualisiert: 30. Mai 2020

Aus gegebenem Anlass stellen sich aktuell viele Menschen die Frage, ob es einen Versicherungsschutz gegen die Auswirkungen des Corona-Virus gibt.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lies in diesen Tagen von ihrem Pressesprecher Ingo Aulbach verlauten: „Angst löst keinen Versicherungsschutz aus.“ Somit ist die pure Furcht vor einer Corona-Infektion von keiner Versicherung gedeckt: „Beispielsweise leistet die Reiserücktrittsversicherung erst dann, wenn man nachweislich erkrankt ist oder vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.“ Damit ein Versicherungsschutz zieht, muss grundsätzlich zumindest eine offizielle Anweisung von einem Arzt oder einer Behörde vorliegen.


Wenn Arbeitnehmer erkranken, bekommen sie zunächst weiterhin ihr Gehalt durch den Arbeitgeber, nach sechs Wochen springt dann die Krankenkasse ein. Versicherungsexperte Aulbach: „Das ausgezahlte Krankengeld entspricht etwa 76 Prozent des bisherigen Nettoentgelts.“ Bei Privatversicherten lassen sich nicht so einfach pauschale Aussagen treffen: „Bei privatversicherte Arbeitnehmer greift in der Regel die private Krankentagegeldversicherung.“


Wann zahlt der Reiseveranstalter?


Verzichtet der Reisende nur als Vorsichtsmaßnahme auf den Reiseantritt, so bleibt er auf den Reisekosten sitzen. Hat der Veranstalter selbst das Event oder die Reise abgesagt, müsste er selbst den Betrag an den Kunden zurückzahlen. Für abgeschlossene Reiseabbruchversicherungen gilt ähnliches. Allerdings haben bereits Reiseveranstalter angekündigt, die Reiserücktritts-Regeln zu lockern, wie das aussieht siehst du im weiteren Verlauf dieses Beitrags.


Wo und wie finde ich die für mich passende Reiserücktrittsversicherung?


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So kulant sind die Reiseveranstalter


Die meisten Reiseveranstalter haben Anfang März ihre Storno- und Umbuchungsregelungen für einen gewissen Zeitraum kulanter gestaltet. Hier ein Überblick über die das weitere Vorgehen und die Angebote der Reiseveranstalter (Stand 15.03.2020, ohne Gewähr):


Der Düsseldorfer Veranstalter bietet bis vorerst 30. April kostenlose Stornierungen und Umbuchungen auf alle Neubuchungen für den Reisezeitraum 15. März bis 31. Oktober an. Kostenlose Stornierungen und Umbuchungen sind bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich. Ausgenommen sind Buchungen von Alltours-X und Byebye sowie Buchungen von Linienflügen.


Bei allen Veranstaltern der Anex-Gruppe können Neubuchungen seit 3. März bis einschließlich 18. April kostenlos storniert oder umgebucht werden. Möglich ist dies bis 14 Tage vor Abreise bis spätestens zum 30. April. Wie bei allen anderen Veranstaltern sind dynamische Produkte von der Kulanz ausgeschlossen.


bietet für Neubuchngen ebenfalls bis 30. April kostenfreie Stornos und Umbuchungen an. Dies betrifft Buchungen der Marken Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen für den Reisezeitraum bis 31. Oktober. Die kostenlose Stornierung oder Umbuchung muss bis spätestens 30. April 2020 erfolgen, danach gelten die Stornierungsgebühren der DER Touristik laut AGB. Nicht gültig für: X- und PAUS-Buchungen, Travelix, Bettenbanken-Hotels, DER Touristik Ticket Factory oder Reisen mit Linienflügen, Olympia, Dertour Sports live sowie Sonderanfragen für À la carte/ Dertour Deluxe.


Seit 1. März und bis einschließlich 18. April können Neubuchungen bei den Marken FTI, 5 vor Flug und Big X-tra bis einschließlich 31. Oktober kostenlos storniert werden. Möglich ist dies bis 14 Tage vor Abreise bis spätestens 30. April. Ausgenommen sind X-Reisen, mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Hotelbuchungen über Bettenbanken sowie Buchungen mit Eintrittskarten.


Bei Ikarus gelten folgende Regelungen: Für Neubuchungen vom 7. März bis 30. Juni (Reiseantritt bis 30. September) besteht ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum Ablauf der Zehn-Prozent-Stornofrist, die in der Regel 65 Tage vor Reiseantritt liegt, können Reisen kostenlos storniert werden. Dies gilt für Touren aus den Reiseprogrammen „Ferne Welten“. Ausgenommen sind Schiffsreisen, Kooperationstouren und Reisen mit einem höheren Eingangsstornosatz.Zudem bietet der Veranstalter kostenlose Umbuchungen für viele Asien-Gruppenrundreisen bis 45 Tage vor Abreise an. Zu den eingeschlossenen Ländern zählen Iran, Indien, Nepal, Bhutan, Sri Lanka, Vietnam, Laos, Kambodscha, Thailand, Myanmar, Philippinen, China und Indonesien.


Beim Duisburger Veranstalter können alle zwischen dem 28. Februar und 31. März gebuchten Pauschalreisen oder Nur-Hotel-Buchungen mit Abreise bis zum 31. Oktober kostenfrei storniert werden. Dies gilt nicht für X-Produkte oder Buchungen mit Linienflügen. Eine kostenlose Stornierung ist nur per E-Mail an storno@schauinsland-reisen.de bis zum 15. April möglich, spätestens aber bis 14 Tage vor Abreise. Ab sofort können Reisebüros über ihr CRS zielgebietsübergreifend umbuchen, wobei das Abreisedatum nun bis zu 98 Tage abweichen kann. Pro Vorgang sind technisch nur zwei Umbuchungen möglich.


Sollten Urlauber ihre Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten wollen, können sie ihre Buchung bis 14 Tage vor Abreise bis zum 30. April kostenlos umbuchen oder stornieren. Das gilt für alle Neubuchungen seit 29. Februar bis einschließlich 18. April.



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