Seit dem 15.06.2020 ist die Reisewarnung 29 europäische Länder aufgehoben. Damit springt im Fall der Fälle die Auslands-Krankenversicherung wieder ein. Im folgenden erfährst Du, was die Versicherungen zahlen und wo man als Reisender selbst haftet und wo man kostenlos die besten Reiseversicherungen miteinander vergleichen kann.
Seit 15. Juni sind mit einem neuen mit der Bundesregierung erarbeiteten Plan die Reisewarnungen wegen Corona für fast alle EU-Staaten nicht mehr gültig. Laut Julia Gerhards, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pflaz,werden die Reisewarnungen durch Reisehinweise oder notfalls punktuelle Warnungen ersetzt. Ab sofort können Urlauber alle Leistungen der Auslands-Krankenversicherung wieder in Anspruch genommen werden.
Was unterscheidet gesetzliche und private Kassen beim Thema Corona?
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt grundsätzlich im Inland, wobei es Ausnahmen gibt bei welchen auch im Ausland Teilleistungen übernommen werden. So bekommen Urlauber in EU-Ländern alle Leistungen von ihrer Krankenkasse erstattet, die medizinisch notwendig sind. Wichtig ist, dass man seine European Health Insurance Card (EHIC) dabei hat. Diese kann man ganz einfach bei seiner Krankenkasse beantragen. Da die Leistungen sich von Land zu Land unterscheiden, sollten man sich vor Reiseantritt bei seiner Krankenkasse über die jeweiligen Besonderheiten im Reiseland informieren. Die Kosten für Arzt oder Krankenhaus in einem EU-Land werden maximal bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze zurückgezahlt. Das gilt auch dann, wenn eine Behandlung wegen Corona medizinisch notwendig ist. Ein notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel hingegen nicht erstattet. Wenn man sich im Ausland in einer Privatklinik behandeln lässt oder zu einem privat niedergelassenen Spezialisten geht, muß man hier ebenfalls die Kosten selber tragen.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet sich insbesondere bei längeren Auslandsreisen an um Kosten für medizinische Behandlungen oder den Rücktransport aus dem Ausland zu vermeiden. Solche Policen bietet einen Schutz, der über die gesetzlichen Kassenleistungen deutlich hinausgeht. Man kann wahlweise eine Auslandsreise-Krankenversicherung ganzjährig oder nur für einen bestimmten Auslandsaufenthalt vereinbaren. Die ausgewählte Police sollte Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie den medizinisch sinnvollen Rücktransport abdecken. Hier kannst du ganz einfach, unverbindlich und kostenlos die für die passende Auslandskrankenversicherung finden und abschliessen.
Als Pandemie eingestufte Infektionen werden häufig von den Policen ausgeschlossen. Urlauber sind zwar versichert, wenn man sich etwa ein Bein bricht, bei einer möglichen Corona-Infektion allerdings muß man jedoch die Behandlung (wie beispielsweise eine künstliche Beatmung) selber bezahlen.Hier hilft oftmals nur der Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) oder eine Anfrage beim Versicherer.
Was gilt, wenn ich eine Pauschalreise buchen will?
Bei Pauschalreisen empfiehlt es sich im Kleingedruckten nachzulesen, ob es Gründe gibt, die es erlauben, eine Reise kostenfrei zu stornieren. Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Teilkosten man bei einer normalen Stornierung selber tragen muß. Wegen dieser Risiken sollten sich Urlauber auch gut überlegen, was die Folgen wären, wenn sie selber auf der Reise erkranken oder von Erkrankungen im Umfeld betroffen sind.
Was ist, wenn ich plötzlich im Ausland festsitze?
Bei einer Quarantäne ohne eigene Ansteckung springen die Krankenkassen nicht ein. Bei vielen privaten und Auslandsreise-Krankenversicherungen sind aber die Kosten für Krankenrücktransporte ins Heimatland eingeschlossen. Man sollte im Kleingedruckten auf die verwendete Definition achten. Der Rücktransport kann erfolgen, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, oder wenn er „medizinisch notwendig“ ist und ärztlich angeordnet wurde. „Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport aber nur dann, wenn der Kranke im Reiseland nicht behandelt werden kann“, warnt Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das ist bei einer Erkrankung allerdings nur ganz selten der Fall. „Urlauber sollten daher die Begriffe ‚medizinisch notwendig` meiden wie der Teufel das Weihwasser“, rät Wortberg.
Bezahlen mir die Krankenkassen einen Corona-Test?
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen zahlen in der Regel immer nur dann, wenn der Versicherte eine Behandlung braucht, die medizinisch notwendig ist. Ein Corona-Test wird darunter fallen, wenn Sie sich im Umfeld von Infizierten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben und bei Ihnen Symptome auftreten, die einen konkreten Corona-Verdacht begründen. Wird ein Test als reine Vorsichtsmaßnahme vorgenommen, muß man ihn hingegen selber bezahlen – der Preis kann zwischen 150 und 300 Euro liegen.
Welche Auslandskrankenversicherung ist am besten für mich?
Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten, aber mit dem kostenlosen Krankenversicherungsvergleich findet jeder individuell in nur 2 Minuten die für seine Bedürfnisse am besten geeignetste Krankenversicherung. Jetzt im kostenlosen Krankenversicherungsvergleich die besten Konditionen finden.
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